Meldewesen
Neuanmeldung
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats anzumelden.
Link Meldeordnung: https://www.blaek.de/kammerrecht/meldeordnung
Die Anmeldung ist ab sofort bequem und einfach über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform bei der Bayerischen Landesärztekammer möglich.
Link für die bundesweite Meldebogenplattform: https://meldebogen.baek.de
Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese über die Bayerische Landesärztekammer an die zuständige Meldestelle.
Zusätzlich zur Anmeldung sind folgende Unterlagen in amtlich beglaubigter Ausfertigung auf dem Postweg einzureichen:
- Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung
- ggf. auch weitere Urkunden, wie z. B. Promotionsurkunde oder Facharzturkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde oder Kopie vom Reisepass oder Personalausweis
Ab- & Änderungsmeldung
Wenn sich Ihre persönlichen Meldedaten wie z. B.:- Name (Namensänderung nur mit Vorlage der Urkunde)
- Titel (nur mit Vorlage amtlich beglaubigter Kopie/n der Urkunde/n)
- Privatadresse
- Arbeitgeber
- Art der Tätigkeit (z. B. Assistenzarzt, Oberarzt, Weiterbildungsassistent, keine Tätigkeit)
- Elternzeit
ändern, bitten wir Sie, uns diese schriftlich mit konkretem Datum der Änderung ggf. unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen mitzuteilen.



